| KfW-Förderung |
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Seite 1 von 3 Für den Bau oder Kauf, aber auch die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, stellt die KfW Förderbank verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. So werden neben Krediten für den Kauf von Wohneigentum auch Darlehen mit besonders günstigen Zinssätzen für Maßnahmen zum Energiesparen und zur Verringerung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) vergeben, beispielsweise für die Heizungserneuerung, Wärmedämmung und die Nutzung erneuerbarer Energie. Die KfW-Mittel sind nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Sie stehen daher grundsätzlich jedem Haus- oder Wohnungseigentümer offen, der eine der förderfähigen Maßnahmen durchführt. Welches Programm konkret in Frage kommt, richtet sich in erster Linie nach der Art des Vorhabens. Neubau Neubauten werden durch das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt, das keine besonderen Anforderungen an die (energetische) Qualität des Gebäudes stellt. Für Neubauten, die bestimmte technische Energiewerte einhalten (Passivhäuser und so genannte KfW-Energiesparhäuser 40 bzw. 60), ist das Programm "Ökologisch Bauen" vorgesehen. Es kann darüber hinaus auch genutzt werden, wenn in Neubauten Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien installiert werden soll, und lässt sich sowohl eigenständig als auch in Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm einsetzen. Sofern das Gebäude mit einer kleineren Photovoltaik-Anlage (zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht) ausgerüstet werden soll, kommt zusätzlich das Programm "Solarstrom Erzeugen" in Betracht. |
Schon gelesen?
| Energieausweis |
| Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben nämlich ab dem 1. Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung. |
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